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Text gilt ab: 07.02.1996

3.7 

Kindern aus anderen Ländern Deutschlands bzw. anderen europäischen Ländern, die vorübergehend eine Stützpunktschule besuchen, und die über andere oder auch über keinerlei Unterlagen und Schulbücher verfügen, soll eine angemessene schulische Betreuung ermöglicht werden. Die Stützpunktschule dokumentiert auf ähnliche Weise wie im Schultagebuch den Schulbesuch und den behandelten Lernstoff.