Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
Vorheriges Dokument (inaktiv)

2231-A

Richtlinie zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
vom 14. März 2018, Az. II4/6511-1/203

(AllMBl. S. 272)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration über die Richtlinie zur Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten integrativer Kindertageseinrichtungen vom 14. März 2018 (AllMBl. S. 272), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 4. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 642) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen zur Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertageseinrichtungen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der hierfür zweckbestimmt im Einzelplan 10 verfügbaren Haushaltsmittel.