Inhalt

Text gilt ab: 12.07.1991

3. Möglichkeiten der Zusammenarbeit

Aus der gemeinsamen Verantwortung für das anvertraute Kind ergeben sich überschneidende Handlungsfelder für Schule und Hort, deren pädagogische Wirksamkeit durch die Kooperation beider Institutionen noch verstärkt werden kann.
Für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bieten sich folgende Formen an:
Gemeinsame Besprechungen
Bei Bedarf sollen Besprechungen der Horterzieher mit den betroffenen Lehrern stattfinden. Dies kann in Einzelgesprächen oder in Konferenzen geschehen. In der Organisation und Leitung der Konferenz sollen sich die Hort- und die jeweilige Schulleitung abwechseln. Inhalte gegenseitiger Information können z.B. sein: Alltag in Schule und Hort, Methoden und Inhalte des Unterrichts und der Horterziehung, Hausaufgaben, gemeinsame Unternehmungen, gemeinsame Elternarbeit, besondere erziehliche und organisatorische Anliegen.
Gegenseitige Besuche von Erziehern und Lehrern
Um Erwartungen und Ansprüche von Hort, Schule und Schülern besser zu verstehen, sollen Besuche zwischen den Beteiligten vereinbart werden. Diese gegenseitigen Besuche dienen z.B. der Beobachtung einzelner Schüler, der Arbeitsweisen von Schule und Hort, der Hausaufgabenbetreuung. Die gegenseitigen Besuche sind zwischen der Leitung des Hortes und der Schule abzustimmen. Die einschlägigen Bestimmungen der Schulordnung sind zu beachten.
Nutzung von schulischen Einrichtungen
Je nach Bedarf und im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten unterstützt die Schule nach Absprache mit dem Träger des Schulaufwands den Hort bei der Nutzung schulischer Einrichtungen (z.B. Freigelände, Sporthalle, Werkraum, Schwimmbecken).
Zusammenarbeit bei den Hausaufgaben
Die Betreuung bei der Erledigung der Hausaufgaben und die Unterstützung außerschulischen Lernens gehören zu den Aufgaben des Horts. Dafür schaffen die Erzieher günstige Lernvoraussetzungen, geben den Kindern individuelle Planungshilfen oder Lernanregungen und wenden sich in besonderen Fällen an den zuständigen Lehrer. Die Lehrer sollen auch außerhalb ihrer Sprechstunden den Erziehern zu einer Beratung zur Verfügung stehen.
Gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen
Die Träger von Fortbildungsveranstaltungen, z.B. die Trägerverbände von Horten und die Staatlichen Schulämter, sollen Fortbildungsveranstaltungen vor allem zu pädagogischen Fragestellungen anbieten, an denen Lehrer und Erzieher gemeinsam teilnehmen können. Hierbei sollen unter den Perspektiven der Schulpädagogik und Sozialpädagogik Problemstellungen differenziert betrachtet, die Handlungskompetenz des Partners erkannt und gemeinsame Lösungswege erarbeitet werden.
Gemeinsame Unternehmungen
Dem Zusammenwirken von Hort und Schule dienen gemeinsame Unternehmungen und Projekte. Die Anregungen dafür können sowohl von der Schulleitung als auch von der Hortleitung ausgehen. Anlässe bieten sich während des gesamten Jahres, z.B. Ausflüge, Wandertage, Schullandheimaufenthalte, Feste, Feiern, Elternabende, Musikveranstaltungen.
Zusammenarbeit von Hort, Schule und Elternhaus
Um den gemeinsamen Erziehungsaufgaben gerecht zu werden, muss eine vertrauensvolle und informative Zusammenarbeit auch die Erziehungsberechtigten einbeziehen. Die gemeinsame Verantwortung wird deutlich, wenn zu den jeweiligen Elternabenden im Hort die Lehrer, zu den Elternabenden in der Schule die Erzieher eingeladen werden. Erwünscht sind auch Kontakte zwischen dem Hort und der Eltern Vertretung der Schule.
Kontakte zu weiteren Einrichtungen
Bei spezifischen Fragestellungen (Berufsorientierung, Projekte oder Ähnliches), die gezielte Informations- und Beratungsdienste erfordern, sollen Hort und Schule zur Unterstützung mit weiteren Stellen zusammenarbeiten, z.B. mit Arbeitsämtern, Betrieben, Jugendämtern. Durch eine Öffnung zum Gemeinwesen kann die pädagogische Arbeit des Hortes vertieft und bereichert werden. Hierzu bietet sich an: Zusammenarbeit mit Kirchen, Verbänden, Vereinen.