Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2018

2. Schulqualität

Das Landesamt unterstützt das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) als Qualitätsagentur bei Fragen der Qualitätssicherung im Schulwesen sowie bei Evaluation und Monitoring und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

2.1 

Beobachtung und Bewertung der Qualität von Prozessen und Ergebnissen im Bildungswesen auf der Basis wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse,

2.2 

Sammlung und Auswertung von Daten mit Methoden der empirischen Bildungsforschung sowie Bereitstellung von geprüften Instrumenten zur Evaluation,

2.3 

Rückmeldung über die Ergebnisse der Tätigkeit im Rahmen der Nrn. 1 und 2 an Schulen, Schulaufsicht sowie bildungspolitische Entscheidungsträger und

2.4 

Unterstützung der Schulen, der Schulaufsicht, des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung und der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung bei der Einführung, Übernahme, Bewertung und Nutzung der Ergebnisse von Evaluation und Monitoring.