Inhalt
1.
Zuständigkeit des Landesamts
1.1
Das Bayerische Landesamt für Schule (Landesamt) ist zuständig
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nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für Aufgaben im Bereich des Schulsports und der Zeugnisanerkennung sowie
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nach anderen Vorschriften für Aufgaben, insbesondere im Bereich der Schulpersonalverwaltung, der Schulfinanzierung, der Haushalts- und Wirtschaftsführung und der Anerkennung bestimmter schulischer Berufsabschlüsse und Fortbildungsabschlüsse aus dem In- und Ausland sowie der Deutschen Demokratischen Republik.
1.2
Am Landesamt besteht eine zentrale Vergabestelle für Liefer- und Dienstleistungen.