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VBBayBFG
Text gilt ab: 01.10.1999
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Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes
(VBBayBFG)

KWMBl. I 2002 S. 33


2230.2-WK
Vollzug des Bayerischen Begabtenförderungsgesetzes
- VBBayBFG -
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Forschung und Kunst
vom 12. September 1999 Az.: A 5-S 1210-5/37 913
geändert durch Bekanntmachung
vom 06. Dezember 2001 Nr. A 5-S 1210-8/55 507
Inhaltsübersicht:
1.
Allgemeine persönliche Voraussetzungen
2.
Förderungsfähige Hochschulausbildung
2.1
Außerbayerische deutsche Hochschulen
2.2
Hochschulen im Ausland
2.3
Förderungsdauer eines Auslandsstudiums
2.4
Verweisung auf die Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz
3.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem bayerischen Gymnasium
3.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
3.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
3.3
Ermittlung der Gesamtqualifikation
3.4
Durchführung der Prüfung
3.5
Leistungsbescheinigung
4.
Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule in Bayern oder der Fachhochschulreife, der fachgebundenen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife an einer Berufsoberschule in Bayern
4.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
4.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
4.3
Erläuterungen zu den Leistungsvoraussetzungen im Einzelnen
4.4
Durchführung der Prüfung
4.5
Leistungsbescheinigung nach Erwerb der Fachhochschulreife und anschließender Erwerb der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife
5.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem Kolleg oder Abendgymnasium in Bayern
5.1
Leistungsvoraussetzungen bei der gymnasialen Kollegstufe
5.2
Ermittlung des Durchschnitts der Jahresfortgangsnoten
5.3
Besonderheiten bei der Prüfung
6.
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem bayerischen Gymnasium durch andere Bewerber
6.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
6.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
6.3
Durchführung der Prüfung, Leistungsbescheinigung
7.
Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule oder der fachgebundenen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife an einer Berufsoberschule in Bayern durch andere Bewerber
7.1
Leistungsvoraussetzungen für die Gewährung des Stipendiums
7.2
Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
7.3
Durchführung der Prüfung, Leistungsbescheinigung
8.
Erwerb der Hochschulreife über die Begabtenprüfung
9.
Kein Ersatz des Leistungsnachweises durch spätere Leistungen an der Hochschule
10.
Leistungsnachweis während der Hochschulausbildung
10.1
Stipendiumsprüfung
10.2
Vor- oder Zwischenprüfung als Stipendiumsprüfung
10.3
Leistungsnachweis an Kunsthochschulen
10.4
Leistungsnachweis in Sonderfällen
10.5
Leistungsnachweis bei Wechsel des Studiengangs
10.6
Nichterbringung des Leistungsnachweises
11.
Förderungsunwürdigkeit
11.1
Voraussetzungen der Förderungsunwürdigkeit
11.2
Antrag auf Wiedergewährung des Stipendiums
12.
Unterhaltsverpflichtung
12.1
Verpflichteter Personenkreis
12.2
Sonderfälle
13.
Anwendung von Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
13.1
Auslandsstudium
13.2
Erststudium
13.3
Einkommensabhängigkeit der Förderung
13.4
Aufteilungsverfahren
13.5
Stipendiumsbetrag (Bedarf)
13.6
Schließung von Förderungslücken bei vorausgegangenem Auslandsstudium
13.7
Förderungsdauer bei einem Auslandsstudium
13.8
Rückzahlungspflicht
13.9
Einkommensbegriff
13.10
Berechnungszeitraum für das Einkommen des Stipendiaten
13.11
Freibeträge vom Einkommen des Stipendiaten
13.12
Berechnungszeitraum für das Einkommen des Ehegatten
13.13
Freibeträge vom Einkommen des Ehegatten
13.14
Weiterleistung des Stipendiums
13.15
Zahlweise
13.16
Änderung des Bescheids
14.
Dauer des Stipendiums
14.1
Antragsmonat und vorlesungsfreie Monate
14.2
Bewilligungszeitraum
14.3
Leistungsnachweis und Einstellung des Stipendiums
14.4
Stipendiumshöchstdauer
14.5
Keine Förderung für eine weitere Hochschulausbildung
14.6
Fachrichtungswechsel
14.7
Parallelstudium
14.8
Übertritt von der Fachhochschule an eine Universität oder Kunsthochschule
15.
Bewilligungsbehörde
16.
Verfahren
16.1
Antrag
16.2
Vertrauensdozent
16.3
Aktenführung
16.4
Statistik
17.
Aufhebung der Vollzugsbekanntmachung vom 14. Mai 1992
Anlage 1: Bescheinigung
Anlage 2: Kontrollblatt