Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Schulversuch „Teilzeitausbildung in der Kinderpflege“
1. Allgemeines
2. Versuchsschulen
3. Anzuwendende Bestimmungen
4. Dauer, Aufnahmevoraussetzungen, Struktur der Ausbildung
5. Inhalte und Organisation des Unterrichts
6. Zeugnisse, Urkunde
7. Beginn und Dauer des Schulversuchs
8. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.12.2021
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2016 in Kraft.