Inhalt

Text gilt ab: 22.04.1980

Richtziele für die beruflichen Schulen:

Der Schüler soll
(1)
die Herkunft, den aktuellen Zustand und die Möglichkeit der Erhaltung einiger Denkmäler kennen lernen,
(2)
am Beispiel einiger Denkmäler einsehen, dass an ihnen die Vergangenheit und ihr Zusammenhang mit der Gegenwart anschaulich werden kann,
(3)
im Bereich der überschaubaren Umwelt Einsicht in die Problematik der Bewertung eines Gegenstandes als Denkmal gewinnen,
(4)
über Denkmäler Einblicke in berufliche Traditionen (z.B. Verwendung von Materialien, Verfahrensweisen, künstlerische Ausdrucksformen, ferner soziale und ethische Normen der Vergangenheit) gewinnen,
(5)
Kenntnisse über Ursachen, Art und Ausmaß der Denkmalgefährdung erhalten und sich bewusst werden, in welchem Ausmaß die eigene Berufstätigkeit Denkmäler gefährden kann,
(6)
Kenntnis der wichtigsten Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und der für den Denkmalschutz zuständigen Institutionen erhalten,
(7)
befähigt werden, besonders die Möglichkeiten des eigenen Berufes für den Denkmalschutz zu erkennen und einzusetzen (z.B. Methoden der Instandsetzung, Konservierung, Restaurierung),
(8)
ein Bewusstsein erhalten, dass jede Generation die Pflicht hat, Denkmäler zu bewahren,
(9)
bereit werden, sich für Belange des Denkmalschutzes einzusetzen.