Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2016

1. Vorbemerkung

1Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Juli 2013 (KWMBl. S. 235) wurde mit Wirkung vom 1. August 2013 die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 9. September 1994 in der Fassung vom 27. Februar 2013, im Folgenden RiSU2013) als verbindliche Vorschrift in den naturwissenschaftlichen Fächern und in Technik, Arbeitslehre, Hauswirtschaft, Kunst, Musik sowie bei allen Unterrichtsveranstaltungen, bei denen diese Richtlinie anzuwenden ist, in den allgemein bildenden Schulen sowie den allgemeinbildenden Fächern berufsbildender/beruflicher Schulen in Bayern in Kraft gesetzt (KWMBl. S. 235).
2Die folgenden Erläuterungen und Konkretisierungen ergänzen die RiSU2013 im Hinblick auf einen einheitlichen und eindeutigen Vollzug im Zusammenhang mit dem Unterricht in Schulen in Bayern. Soweit hier keine Konkretisierungen bzw. Ergänzungen zur RiSU2013 aufgeführt sind, gelten die Vorgaben der RiSU2013 uneingeschränkt.