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Text gilt ab: 22.03.2013
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Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

KWMBl. 2013 S. 174


2220.4-K
Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 22. März 2013 Az.: I.4-5 K 5181.2-5b.7 588
Das Kloster der Salesianerinnen in Pielenhofen, das in Bayern die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde in das Kloster der Salesianerinnen in Zangberg aufgenommen. Das Kloster der Salesianerinnen in Pielenhofen hat damit die Rechtsfähigkeit und die Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts verloren. Rechtsnachfolger ist das Kloster der Salesianerinnen in Zangberg.
Josef Kufner
Ministerialdirigent