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Text gilt ab: 31.03.2017
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2220.4-K

Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 31. März 2017, Az. X.6-BK5181.2-3.25 404

(KWMBl. S. 86)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über Orden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 31. März 2017 (KWMBl. S. 86)

1Das Kloster der Magdalenerinnen von Lauban, früher mit Sitz in Seyboldsdorf, besaß die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2Die klösterliche Gemeinschaft besteht nicht mehr. 3Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor