Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2013

7.   Qualitätsmanagement

7.1   Dokumentation, Berichtspflicht

Jeder Einsatz ist zu dokumentieren und auszuwerten. Empfohlen werden dafür insbesondere der Dokumentationsbogen „Helfer vor Ort“ des Bayerischen Roten Kreuzes, das Einsatzprotokoll „First Responder“ des Landesfeuerwehrverbandes Bayern oder das Einsatzprotokoll, das ÄLRD gemeinsam mit INM und ANR entwickelt haben. Einsätze müssen in der Ersthelfergruppe grundsätzlich nachbesprochen werden.
Die Ersthelfergruppen berichten einmal jährlich zusammenfassend an den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung über ihre Tätigkeit.

7.2   Ärztliche Qualitätskontrolle

Die Tätigkeit der Ersthelfergruppen wird durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst begleitet. Er berät den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung bei der Frage, ob eine Zustimmung zur Alarmierung einer Ersthelfergruppe erteilt werden soll und überprüft auf Grundlage der Einsatzdaten regelmäßig, ob das Einsatzgebiet der Ersthelfergruppe aus fachlicher Sicht (noch) richtig festgelegt ist. Zu den Aufgaben des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst gehört es, die Aus- und Fortbildungskonzepte und deren Umsetzung durch die Ersthelfergruppen zu überwachen und die Durchführung eines Qualitätsmanagements, das sich vor allem auf die Auswertung der Dokumentation stützt, zu überprüfen. Einsatznachbesprechungen sollen mit allen Mitgliedern einer Ersthelfergruppe geführt werden, da dies nach aller Erfahrung den höchsten Fortbildungsnutzen bringt.