Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2016

6. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

6.1 

Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2016 in Kraft und gilt unbefristet.

6.2 

Mit Ablauf des 29. Februar 2016 tritt die Gemeinsame Bekanntmachung der Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Wirtschaft und Verkehr, für Arbeit und Sozialordnung und für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 22. September 1988 (AllMBl. S. 783) außer Kraft.