Inhalt

Text gilt ab: 20.09.1989

3. AIDS-Prävention und Elternhaus

Da die Schule bei der AIDS-Aufklärung neben der unerlässlichen biologisch-medizinischen Information Anstöße zu verantwortungsbewusstem Handeln und in zweiter Linie zu risikoarmen sexuellen Verhaltensweisen geben soll, ist eine Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten im Sinne der Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung und die Weiterführung der schulischen Erziehung im Elternhaus unumgänglich.
Das Thema „AIDS“ ist deshalb fortlaufend in die nach den Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen (KMBl I 1980 S. 531, zuletzt geändert in KMBl I 1983 S. 112) geforderten jährlichen Klassenelternversammlungen bzw. in einen den Schulen nach den Richtlinien für die Jahrgangsstufen 7 mit 11 freigestellten Elternbrief oder auch in spezielle Elternversammlungen aufzunehmen. Dabei sind den Erziehungsberechtigten unter Mitwirkung des jeweiligen Schularztes die neuesten Erkenntnisse über die Krankheit und deren Bekämpfung, die Lerninhalte und unterrichtlichen Vorgehensweisen in den einzelnen Jahrgangsstufen, einschließlich der vorgesehenen Medien, vorzustellen.
Die Eltern werden zu den Versammlungen unter Hinweis auf die Thematik schriftlich eingeladen.