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Text gilt ab: 18.06.1996

7. Verhalten der Schule bei Rauschgiftfällen

Das Verhalten der Schule bei Rauschgiftfällen ist in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. Mai 1982 „Hinweise an die öffentlichen Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes“ (KMBl I S. 83) geregelt.