Inhalt

Text gilt ab: 01.08.1997
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Durchführung der Jugendzahnpflege an Schulen

KWMBl. I 1997 S. 42


2126.1-K
Durchführung der Jugendzahnpflege an Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 23. Januar 1997 Az.: IV/8 - S7363/1 - 4/200 526/96
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 23. Januar 1997 (KWMBl I S. 42) hat die Jugendzahnpflege, die bisher nur an der Grundschule und an der Förderschule (bis Jahrgangsstufe 4) durchgeführt wurde, auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 erweitert. Somit werden jetzt auch Hauptschulen, Gymnasien, Realschulen und Schulen besonderer Art erfasst, die die Jahrgangsstufen 5 und 6 führen, sowie die entsprechenden Förderschulen. Zum Vollzug der Nr. 2 der Gemeinsamen Bekanntmachung vom 23. Januar 1997 wird bestimmt: