Inhalt

HebBonR
Text gilt ab: 09.12.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

6. Ausschluss der Bonuszahlung

Eine Bonuszahlung nach dieser Richtlinie ist ausgeschlossen, wenn die Hebamme oder der Entbindungspfleger für denselben Zweck Zahlungen aus anderen Mitteln des Freistaates Bayern, eines anderen Landes, des Bundes, der EU oder anderer ausländischer Staaten erhält.