Inhalt

DaÜR-LSI
Text gilt ab: 01.01.2019
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

4. Meldebestätigung, Information

1Der Empfang der Meldung ist per inhaltsverschlüsselter und signierter E-Mail zu bestätigen. 2Die Meldebestätigung soll die Angabe eines Aktenzeichens des Empfängers und die Kontaktdaten des dortigen fachlichen Ansprechpartners enthalten. 3Bei Abschluss der Maßnahmen wird das LSI über das Ergebnis informiert, soweit dies durch gesetzliche Regelungen vorgesehen ist. 4Das LSI verzichtet vor der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannte Beschuldigte auf eine Anhörung gemäß Nr. 90 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV), es sei denn, es wurde bei der Meldung ausdrücklich um eine Anhörung gebeten.