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Text gilt ab: 01.11.2004
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Richtlinien für das Berufspraktikum des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen

KWMBl. I 2004 S. 318


2038.3.5-K
Richtlinien für das Berufspraktikum des Studiums für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 23. August 2004 Az.: VII.8- 5 S 4061 - 7.73404
Aufgrund des § 92 Abs. 5 der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (GVBl S. 541) erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Richtlinien für das zwölfmonatige gelenkte Berufspraktikum, das Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen ist: