Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2017

6. Übertragung sonstiger Zuständigkeiten

Folgende Befugnisse werden auf die Beschäftigungsbehörden übertragen:

6.1 

Die Zustimmung zur Annahme von Belohnungen oder Geschenken (§ 3 Abs. 3 TV-L).

6.2 

Die Entscheidung über angezeigte Nebentätigkeiten (§ 3 Abs. 4 TV-L).

6.3 

Die Gewährung der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S. 33).

6.4 

Vorlage von Vorschlägen für die Verleihung einer Ehrenurkunde nach der Bekanntmachung vom 1. Juli 1988 (AllMBl. S. 735) an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.