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Text gilt ab: 01.01.2017

3. Stellenbewirtschaftung durch die Staatlichen Bauämter

Die Staatlichen Bauämter bewirtschaften die Stellen der Tarifbeschäftigten im Straßenbetriebsdienst (Titelgruppe 84) und die Stellen der Tarifbeschäftigten bei Titel 428 21 (Fahrer, Hausmeister, Reinigungskräfte etc.) in eigener Zuständigkeit.