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Text gilt ab: 01.12.2022
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2034.1.1-F

Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 27. Oktober 2006, Az. 25 - P 2000 - 243 - 41 491/06

(FMBl. S. 194)

(StAnz. Nr. 44)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über den Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 27. Oktober 2006 (FMBl. S. 194, StAnz. Nr. 44), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 19. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 117) geändert worden ist

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat Muster für Arbeitsverträge
für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden (Anlage 1),
für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die befristet eingestellt werden (Anlage 2),
für außertariflich Beschäftigte, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden (Anlage 4),
für außertariflich Beschäftigte, die befristet eingestellt werden (Anlage 5),
für Beschäftigte, die im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis befristet eingestellt werden (Anlage 6),
für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die auf unbestimmte Zeit auf Abruf eingestellt werden (Anlage 7),
für Beschäftigte, für die der TV-L gilt und die befristet auf Abruf eingestellt werden (Anlage 8),
für Beschäftigte, für die der TV-L nicht gilt und die auf unbestimmte Zeit auf Abruf eingestellt werden (Anlage 9),
für Beschäftigte, für die der TV-L nicht gilt und die befristet auf Abruf eingestellt werden (Anlage 10),
für Vereinbarung nach § 41 Satz 3 des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch – SGB VI – (Anlage 11)
sowie ein Muster für Änderungsverträge für Beschäftigte, für die der TV-L gilt (Anlage 3), erstellt. Es wird gebeten, diese Vertragsmuster zu verwenden.
Zu den einzelnen Vertragsmustern wird auf Folgendes hingewiesen: