Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1979

Nr. 1
Geltungsbereich

Diese Bekanntmachung regelt die Abfindung der Beamten in Ausbildung (Anwärter, zum Aufstieg in die höhere Laufbahn zugelassene Beamte) mit Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld im Rahmen ihrer beamtenrechtlichen Ausbildung. Sie gilt nur für Beamte, deren Ausbildung von einer zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ohne Staatsforstverwaltung) gehörenden Behörde geleitet wird.