Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2018

Abschnitt B 

1.
Eine schriftliche Aufgabe im Sinne des Abschnitts A Nr. 2 besteht aus allen schriftlichen Teilen der betreffenden Feststellungsprüfung oder Abschlussprüfung (z.B. Aufgaben zur Feststellung der sprachlichen Kompetenz in verschiedenen Teilbereichen, Sprachmittlung, Textaufgabe).
2.
Eine Prüfervergütung wird bei der Abnahme von Feststellungsprüfungen nur für diejenigen Texte bezahlt, die auch tatsächlich in der Prüfung benützt werden. Soweit ein Text mehrmals verwendet wird, wird die Vergütung nur einmal gewährt.
3.
Neben den im Abschnitt A geregelten Vergütungen wird Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt.