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Text gilt ab: 01.11.2016

1. 

Die Verwaltungsvorschrift gilt für diejenigen an den Universitätsklinika im Beamtenverhältnis beschäftigten Ärztinnen und Ärzte des Freistaates Bayern, auf die die Vorschriften über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten Anwendung finden.