Inhalt
1.
Grundzüge der Organisation
§ 1
Rechtsstellung und Bezeichnung
Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Sie führt die Bezeichnung „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern“.
§ 2
Angehörige der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege
- (1)
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Der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege gehören an:
- 1.
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die hauptamtlichen Lehrpersonen,
- 2.
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die Studierenden und
- 3.
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das Verwaltungspersonal.
- (2)
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Die hauptamtlichen Lehrpersonen und die Studierenden müssen einem Fachbereich angehören.