Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2004

§ 2 
EINBERUFUNG

Termin und Tagesordnung einer Sitzung werden durch den Vorsitzenden festgelegt. Er muss eine Sitzung auch einberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der Mitglieder des Rats schriftlich unter Angabe der Tagesordnung verlangt.