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VVKommHSyst-Kameralistik
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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Anlagen  

Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGlPl)
Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGrPl)
Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGlPl)
Alternative Unterteilung für die Unterabschnitte 410 bis 414 sowie Unterabschnitt 488
Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGrPl) mit allgemeinen Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl)