Inhalt

WE-Meldungen
Text gilt ab: 01.07.2016

3.  Inhalt

Die Meldung soll
Ort und Zeit des Ereignisses,
eine kurze Schilderung des wesentlichen Sachverhalts,
Ursache und Ausmaß des Ereignisses,
sofern erforderlich: die (Kurz)Personalien der Verursacher und Geschädigten (siehe Nr. 5),
Angaben über eingeleitete Maßnahmen (außer Routinemaßnahmen),
Angaben über ggf. bereits erfolgte Verständigungen zuständiger Sicherheits- und Verwaltungsbehörden und
einen Hinweis enthalten, ob der Sachverhalt pressefrei ist oder ob keine oder welche Beschränkung hinsichtlich der Presseverwertbarkeit gegeben ist.