Inhalt

Text gilt ab: 15.03.2017

6.   Weiterentwicklung des Verfahrens

Die Hauptpersonalvertretungen werden bei erheblichen Änderungen der Anwendung sowie bei nicht routinemäßigen Anpassungen bzw. Änderungen des Betriebsumfelds und bei geplanten neuen Auswertungen rechtzeitig, spätestens bei Vorlage des Pflichtenheftes oder eines Fachfeinkonzepts beteiligt. Die Dienstvereinbarung ist gegebenenfalls entsprechend anzupassen.