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Text gilt ab: 15.03.2017
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2003.4-J

Dienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und erhebliche Änderungen eines zentral betriebenen integrierten Zeitmanagementsystems zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie im Justizvollzug

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 15. März 2017, Az. B4 - 1518 E - VI - 13284/2015

(JMBl. S. 59)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstvereinbarung über die Einführung, Anwendung und erhebliche Änderungen eines zentral betriebenen integrierten Zeitmanagementsystems zur Zeiterfassung und Zutrittskontrolle im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie im Justizvollzug vom 15. März 2017 (JMBl. S. 59)

Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Bediensteten schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz, der in seinem Zuständigkeitsbereich gebildete Hauptpersonalrat, der Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Hauptstaatsanwaltsrat gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 75a Abs. 1 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (BayPVG) sowie Art. 17 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 und Art. 46 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Richtergesetzes (BayRiG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinbarung: