Inhalt

Text gilt ab: 11.11.2010

3. Prüfpflichten

3.1 

Die einzelnen Prüfpflichten sind im Prüfkonzept PSV festgelegt.

3.2 

Erweiterungen bzw. Änderungen dieser Prüfpflichten veranlasst die Leitstelle Personalwirtschaft beim Landesamt für Finanzen nach Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen.

3.3 

Bei grundlegenden Änderungen und Erweiterungen bzw. Einführung neuer oder abweichender Prüffunktionen wird der Hauptpersonalrat im Rahmen des Personalvertretungsrechts beteiligt.