Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2005

4. Zugriffsberechtigung und Datenauswertung

4.1 

Ein umfassendes lesendes Zugriffsrecht erhalten die Behördenleiter und die Personalreferenten für die Behörden und Bediensteten ihres Zuständigkeitsbereichs.

4.2 

Der Behördenleiter bestimmt, welche Mitarbeiter der Personal- und Referendarverwaltung seiner Behörde im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung Zugriffsrechte auf die in DIAPERS.GX gespeicherten Personaldaten erhalten. Zur Festlegung der Zugriffsrechte werden die örtlichen Personalvertretungen und die zuständigen Stufenvertretungen angehört.

4.3 

Die technischen Möglichkeiten des DIAPERS.GX-Verfahrens zur Auswertung der Datenstrukturen dürfen von den hierzu befugten Benutzern nur im Rahmen der Erforderlichkeit zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben angewendet werden.