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Verleihung einer Medaille für besondere Verdienste um die bayerischen Schlösser, Gärten und Seen sowie Heimat und Brauchtum

FMBl. 2002 S. 290


1132-F
Verleihung einer Medaille
für besondere Verdienste um die
bayerischen Schlösser, Gärten und Seen
sowie Heimat und Brauchtum
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 6. August 2002, - Az.: MB L 0115 - 006 - 34986/02 -,
die durch Bekanntmachung vom 23. November 2015 (FMBl. S. 372) geändert worden ist
1.
Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat verleiht für besondere Verdienste um die bayerischen Schlösser, Gärten und Seen sowie Heimat und Brauchtum eine Medaille. Sie trägt den Namen „Ludwig I.-Medaille“.
2.
Die Medaille besteht aus Silber und hat einen Durchmesser von 40 mm. Auf der Vorderseite ist ein Porträt Ludwigs I., König von Bayern, auf der Rückseite die Glyptothek – Königsplatz München abgebildet.
3.
Die Medaille ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn des Art. 118 Abs. 5 der Verfassung. Sie ist nicht zum Tragen in der Öffentlichkeit bestimmt.
4.
Die Medaille wird vom Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat verliehen. Sie geht in das Eigentum des Empfängers über. Über die Verleihung wird eine Urkunde erstellt und gleichzeitig mit der Medaille ausgehändigt.
5.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2002 in Kraft.
Prof. Dr. Kurt Faltlhauser
Staatsminister