Inhalt

Text gilt ab: 01.03.2000

5. Annahme und Umsetzung der Vorschläge

Angenommen werden die Vorschläge, die den Qualitätskriterien entsprechen (neuartig, spürbare Verbesserung/Beschleunigung, Nutzen in angemessenem Verhältnis zum Aufwand). Bei mehreren gleichartigen Vorschlägen ist für die Annahme die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs maßgeblich.
Jeder Verbesserungsvorschlag, der angenommen wurde, muss grundsätzlich so bald als möglich umgesetzt werden, es sei denn, dass sich der Vorschlag aus bisher nicht erwogenen Gründen als undurchführbar erweist (oder die oberste Landesbehörde im Einzelfall Ausnahmen zulässt).