Inhalt

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Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

Fünfter Teil  
Schlussbestimmungen

31.   Formblätter

31.1  

1Die im Vollzug dieser Bekanntmachung zur Verwendung kommenden Formblätter des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr können unter der Internetadresse www.stmb.bayern.de/wohnen/wohnberechtigungundrecht/index.php heruntergeladen werden. 2Abweichend hiervon sind die Formblätter WBS II und WBS III ausschließlich im Behördennetz eingestellt und können unter der Adresse https://stmb-bybn.stmi.bayern.de/iic/oeffentl_wohnungsrecht/default.htm heruntergeladen werden. 3Die Verwendung nach diesen Vorlagen wird genehmigt, Inhalte und Formate sind bei der Verwendung unverändert zu übernehmen.

32.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2007 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.