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VSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2008
§ 85
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelungen
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2008 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. August 2008 tritt die Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Volksschulordnung-F, VSO-F) in der Fassung vom 13. Juli 2005 (GVBl S. 384, BayRS 2233-2-1-UK) außer Kraft.
(3) 1Der Unterricht im Förderschwerpunkt Lernen gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 auf der Grundlage des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen tritt verbindlich zum 1. August 2015 in Kraft. 2Davor kann an der Schule eine Unterrichtung auf dieser Grundlage erfolgen, sofern sich das Schulforum dafür ausspricht. 3Die Schulleiterin oder der Schulleiter informiert die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Anwendung des Rahmenlehrplans Lernen für den Förderschwerpunkt Lernen und seiner Auswirkungen auf die Leistungsfeststellung.
(4) Der erfolgreiche Hauptschulabschluss nach Bestehen einer Abschlussprüfung gemäß § 57a Abs. 1 und 2 ist vor der Einführung des Rahmenlehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen auch für die Schülerinnen und Schüler möglich, die auf der Grundlage des Lehrplans zur individuellen Lernförderung aus dem Jahr 1991 unterrichtet werden.