Inhalt

VLärmSchR 97
Text gilt ab: 30.03.2007

I.

Das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen*) hatte mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997 vom 2. Juni 1997 StB 15/14.80.13.-65/11 VA 1997 (VkBl 1997 S. 434) bekannt gegeben, dass die bis dahin geltenden Richtlinien zum Lärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes überholt seien und durch die Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 1997 – ersetzt werden.
Die VLärmSchR 1997 wurden in Begleitung der am 13. Februar 1997 in Kraft getretenen 24. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (24. BlmSchV) – Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – mit den Straßenbauverwaltungen der Länder erarbeitet. Die Richtlinien wurden mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit abgestimmt.
Sie sollen den Lärmschutz einheitlich regeln und gelten für Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm nach den Grundsätzen der Lärmvorsorge ebenso wie nach den Grundsätzen der Lärmsanierung und bei Entschädigungen wegen verbleibender Beeinträchtigungen.
Die Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997 ersetzen insbesondere die
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR – (ARS Nr. 8/1983 vom 6. Juli 1983 VkBl 1983 S. 306 und ARS 5/1986, VkBl 1986 S. 101)
Richtlinien zur Erstattung der Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen bei Lärmvorsorge und Lärmsanierung im Bereich der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – Verkehrslärmschutz-Erstattungsrichtlinien – (ARS 14/1987 vom 2. Oktober 1987 VkBl 1987 S. 740)
Richtlinien zur Entschädigung für die Beeinträchtigung von Wohngrundstücken – insbesondere des Außenwohnbereichs – durch Straßenverkehrslärm (ARS Nr. 16/1993 vom 5. Mai 1993 VkBl 1993 S. 504)
Hinweise zur Handhabung des Lärmschutzes beim Bau und der wesentlichen Änderung von Bundesfernstraßen (StB 15/14.80.13-60/1 Va 92 II vom 2. Juli 1992) sowie
Hinweise zum Lärmschutz und zur Erstattung für Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (StB 16/38.22 60/75 Va 1991 vom 17. September 1991, eingeführt mit IMS vom 6. August 1992 Az.: IID9/IIB2-0103.23-004/1992).
Die VLärmSchR 1997 wurden mit IMS vom 30. Juni 1999 Az.: IID9/IIB2-43813-003/97 auch formell (ohne Ergänzungen) als Richtlinien für den Bereich der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der Kreisstraßen in staatlicher Verwaltung eingeführt. Den Landkreisen und Gemeinden wurde empfohlen, entsprechend zu verfahren.
Die Bekanntmachung vom 20. Dezember 1982 (MABl 1983 S. 58) geändert durch IMS vom 17. März 1986 Az.: IIB2-4381-0.95 und vom 9. Juli 1990 Az.: IID9-43812-001/90 ist seitdem nicht mehr anzuwenden. Die IMS vom 9. Juli 1990 Az.: IID9-43812-001/90 und vom 6. August 1992 Az.: IID9/IIB2-0103.23-004/92 wurden aufgehoben.

*) [Amtl. Anm.:] nunmehr: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung