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Text gilt ab: 01.01.1983
Fassung: 29.10.1946
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Die in § 1 der oben abgedruckten Verordnung erwähnte Lizenz hat folgenden Wortlaut:
Deutsche Übersetzung
Betreff:

Lizenz zur Organisation und Arbeit des Bayerischen Bauernverbandes.
An den:

Bayerischen Ministerpräsidenten.
Hiermit wird Ihnen die Ermächtigung erteilt, dem Bayerischen Bauernverband die Arbeitslizenz und Körperschaftsurkunde auf überparteilicher Grundlage zu überreichen. Die Lizenz hat sich im Rahmen der Zielsetzung und der Satzung zu halten, die diesem Hauptquartier vorgelegt und durch die Militär-Regierung in Deutschland, Zone der Vereinigten Staaten, genehmigt wurde.
Die auf Grundlage dieser Lizenz ausgefertigte Urkunde lautet folgendermaßen:
Urkunde für den Bayerischen Bauernverband2)
Nachdem sich die bayerische Bauernschaft in einer Tagung am 7. September 1945 im Bayerischen Bauernverband vollkommen geeinigt hat, sieht sich die Bayerische Staatsregierung veranlaßt, dem Bayerischen Bauernverband die Rechte der Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Damit ist der Bayerische Bauernverband als die Berufsorganisation der bayerischen Landwirtschaft anerkannt.
Der Bayerische Bauernverband hat die Belange der Landwirtschaft in allen Fragen des ländlichen Lebens zu vertreten. Ihm werden auch Aufgaben übertragen, wie sie früher zum Teil von der Bayerischen Landesbauernkammer sowie den Kreis- und Bezirksbauernkammern durchgeführt worden sind. Damit ist die Selbstverwaltung der bayerischen Landwirtschaft in ihren eigenen Belangen gewährleistet. Im besonderen obliegt dem Bayerischen Bauernverband auch die Betreuung der Mitarbeiter der Bauern, also der landwirtschaftlichen Dienstboten und Landarbeiter.

2) [Amtl. Anm.:] Ausgefertigt am 29. November 1945