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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL) Vom 18. April 2018 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Anlage Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2018
Fassung: 18.04.2018
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Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL)
Vom 18. April 2018
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)
andererseits
wird Folgendes vereinbart: