Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Gewährung einer Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse (Sitzungsvergütungsverordnung – SitzVergV) Vom 10. Juni 1999 (GVBl. S. 273) BayRS 2032-2-27-I (§§ 1–4)
§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
§ 2 Höhe und Zahlungsweise
§ 3 Einwohnerzahl
§ 4 In-Kraft-Treten
[Schlussformel]
Inhalt
SitzVergV
Text gilt ab: 01.01.2011
Fassung: 10.06.1999
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 2
Höhe und Zahlungsweise
(1) Die Sitzungsvergütung beträgt 26,00 € für den Sitzungstag bis zum Höchstbetrag von 130,00 € für den Kalendermonat.
(2) Die Sitzungsvergütung ist für den jeweiligen Kalendermonat nachträglich zu zahlen.