Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 26.06.2007
§ 1
(1) Die staatlichen Rechnungsprüfungsämter haben ihren Sitz in Regensburg, in Bayreuth, in Ansbach, in Würzburg und in Augsburg; das Rechnungsprüfungsamt Ansbach hat eine Dienststelle in Nürnberg.
(2) Sie führen die Bezeichnung „Staatliches Rechnungsprüfungsamt“; der Name des Orts, an dem sie ihren Sitz haben, wird beigefügt.