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QualV
Text gilt ab: 01.07.2021
Fassung: 02.11.2007
§ 39
Immatrikulation an Hochschulen ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Eine Immatrikulation als Studierender oder Studierende ist ohne Hochschulreife oder Fachhochschulreife möglich
1.
an Universitäten im Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen für Studierende am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern;
2.
an Fachhochschulen im Studiengang Vorbereitungsstudium für ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen für Studierende am Studienkolleg bei den Fachhochschulen des Freistaates Bayern.