Inhalt

PrVProfV
Text gilt ab: 01.10.2019
Fassung: 06.05.2008
§ 1
Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie beamtete wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an einer Hochschule erhalten für ihre Mitwirkung bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgende Vergütung:
1.
Für die Erstellung des Entwurfs einer vom Prüfungsausschuss angenommenen Aufgabe mit Lösung
565,38 €,
2.
für die Überprüfung des Entwurfs einer Aufgabe
188,46 €,
3.
für die Bewertung der schriftlichen Arbeiten


für jede Erst- und Zweitbewertung je Arbeit
12,58 €,
4.
für den Stichentscheid


für jede mit Stichentscheid bewertete Arbeit
12,58 €,

mindestens jedoch je Aufgabe
75,48 €,
5.
für die mündliche Prüfung


für jeden Prüfer und jede Prüferin je Prüfling
18,22 €.