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Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 23.02.1983
§ 6
Hauptabfahrten für Skifahrer
1Auf Abfahrten, die zu Hauptabfahrten nur für Skifahrer erklärt worden sind, sind die §§ 1 bis 5 entsprechend anzuwenden. 2Auf den Schildern nach dem Muster 1 der Anlage 1 steht unter dem Wort „Hauptabfahrt“ und der Bezeichnung der Hauptabfahrt „Nicht für Skibobfahrer“.