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Inhaltsverzeichnis
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Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens (Notarverordnung – NotV) Vom 10. Februar 2000 (GVBl. S. 60) BayRS 303-1-3-J (§§ 1–18)
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Erster Teil Ausführung der Bundesnotarordnung (§§ 1–7)
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Zweiter Teil Beschäftigung juristischer Mitarbeiter (§§ 8–9)
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Dritter Teil Ausbildung der Notarassessoren (§§ 10–17)
§ 10 Ziel des Anwärterdienstes
§ 11 Inhalt der Ausbildung
§ 12 Durchführung der Ausbildung
§ 13 Beurteilung
§ 14 Dienstunfähigkeit wegen Krankheit
§ 15 Urlaub und Arbeitszeit
§ 16 Teilzeitbeschäftigung
§ 17 Anrechnung von Zeiten auf die Dauer des Anwärterdienstes
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Vierter Teil Schlussvorschriften (§§ 17a–18)
[Schlussformel]
Inhalt
NotV
Text gilt ab: 01.02.2019
Fassung: 10.02.2000
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Dritter Teil Ausbildung der Notarassessoren
§ 10 Ziel des Anwärterdienstes
§ 11 Inhalt der Ausbildung
§ 12 Durchführung der Ausbildung
§ 13 Beurteilung
§ 14 Dienstunfähigkeit wegen Krankheit
§ 15 Urlaub und Arbeitszeit
§ 16 Teilzeitbeschäftigung
§ 17 Anrechnung von Zeiten auf die Dauer des Anwärterdienstes