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BayWaldNatPV
Text gilt ab: 01.07.2022
Fassung: 12.09.1997
§ 1
Nationalpark Bayerischer Wald
1Das im nördlichen Teil des Landkreises Freyung-Grafenau und im nordöstlichen Teil des Landkreises Regen gelegene Waldgebiet entlang der Landesgrenze um Falkenstein, Rachel und Lusen ist in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als „Nationalpark Bayerischer Wald“ unter Schutz gestellt. 2Der Nationalpark umfasst zirka 24 945 ha.