Inhalt

Text gilt ab: 27.08.1982
Fassung: 28.07.1982
Anlage 1 zur Verordnung über den „Naturpark Spessart“
Naturparkgrenze (§ 2)
Die Grenze des Naturparkes „Spessart“ verläuft wie folgt:
Beginnend im Nordwesten an der hessisch-bayerischen Landesgrenze, an der Staatsstraße 3339 östlich von Albstadt
entlang der Landesgrenze in östlicher Richtung bis zum Weiler Dittenbrunn nördlich von Obersinn
weiter entlang der Regionsgrenze Main-Rhön bis zur Saale bei Morlesau
ab hier entlang in westlicher Richtung dem Waldrand von Sodenberg, dem Flurweg folgend zur Ortsmitte von Weickersgrüben
von dort entlang dem südlichen Waldrand des Bauwaldes über den Flurweg am westlichen Waldrand des Lerchenberges zur Staatsstraße 2434
weiter die Staatsstraße 2434 entlang bis zur Ortsmitte von Seifriedsburg
von da ab dem Flurweg nach Süden folgend mittig durch das „Bauholz“ zur Staatsstraße 2303
weiter über die Ortszufahrt von Adelsberg zur Bundesstraße 26
dieser folgend bis zur Wernbrücke im Wernfeld
ab hier der Staatsstraße 2301 nach Osten ca. 1,2 km folgend, dann ca. 720 m nach Süden den Flurweg entlang und abknickend über den Feldweg zur Ortsmitte von Wernfeld zurück
von dort den Hangweg am „Hart“ nach Süden entlang bis zum Klingengraben-Ansatz und weiter nach Westen zum Kammerforst
der Gemarkungsgrenze der Stadt Gemünden a. Main nach Süden folgend zum Mainufer
das rechtsmainische Ufer entlang zur Ortsmitte von Harrbach und weiter nach Westen dem Mühlweg folgend zur Brävlesmühle
ab hier der Gemarkungsgrenze der Stadt Lohr a. Main nach Westen folgend, ab der Waldspitze „Wieslein“ den Flurweg entlang nach Norden zur Ortsmitte von Halsbach
weiter entlang der Kreisstraße MSP 15 nach Süden zur Gemarkungsgrenze Halsbach, dieser folgend und weiter den Waldweg mittig durch das Waldstück „Heide“
ab dem Waldrand den Feldweg nach Süden zur Ortsmitte Erlenbach a. Main entlang, von dort der Gemarkungsgrenze Stadt Karlstadt folgend weiter den östlichen Waldrand „Rabenschlag“ entlang und über den Flurweg zur Ortsmitte von Hausen
weiter nach Süden – den Lachgraben querend – den Flurweg entlang zur Kreisstraße MSP 12 und dieser folgend über Waldzell und Ansbach hinaus bis zur Waldspitze des Hochwaldes
ca. 400 m nach der Waldspitze von der Kreisstraße MSP 12 abknickend die Ortszufahrt von Roden entlang zur Staatsstraße 2438 und auf dieser zur Ortsmitte von Roden
weiter nach Süden über den Flurweg zur Waldspitze des Hägholzes und den Waldrandweg entlang zur Gemarkungsgrenze Roden am Hölzlesgraben
ab hier den Waldweg entlang und über die Mulde am Südwesthang des Röderberges ca. 870 m nordwestlich der Kirche zur Karbachaue
weiter über den Feldweg am Talrand der Aue nach Süden – dabei in ca. 600 m Entfernung zur Kirche die Ortszufahrtsstraße aus der Flurlage „Heugarn“ querend – zur Kreisstraße MSP 45 und diese entlang bis zur Gemarkungsgrenze Stadt Marktheidenfeld am Strickberg
der Gemarkungsgrenze Marktheidenfeld 900 m nach Süden folgend und über den Flurweg weiter zur Waldspitze des Ramberges
weiter in südlicher Richtung den Waldrand am Kreuzberg entlang zur Gemarkungsgrenze Marktheidenfeld, dieser ca. 300 m nach Westen folgend und dann weiter den südlichen Waldrand des Kreuzberges entlang zur Bundesstraße 8
der Bundesstraße 8 nach Süden folgend bis zur Haunermühle, ca. 200 m weiter nach Norden auf dem Mühlweg und dann abknickend nach Westen den Feldweg entlang zur Ortsverbindungsstraße Marktheidenfeld – Lengfurt
diese weiter entlang zur Ortsmitte von Lengfurt, folgend dem Hangweg zur Homburger Höhe bis zum Schießstand und ab hier nach Westen weiter über das Zementwerk entlang der Hochspannungsleitung bis zur Höhenschichtlinie 250, diese in südwestlicher Richtung 250 m entlang, von dort weiter in südöstlicher Richtung bis 100 m östlich des Höhenpunktes 289,7, von dort südlich zum Ortsverbindungsweg Homburger Höhe – Homburg bis zur Papiermühle und dem östlichen Ortsrand von Homburg a. Main folgend zum Kreuz am Höhenpunkt 228,6
ab hier weiter den Flurweg nach Südwesten entlang zum „Mahlenweg“, diesen querend dem Flurweg nach Westen am „Hallenknopf“ folgend
weiter den südlichen Waldrand des Mutterhauswaldes entlang zur bayerischen Landesgrenze und dieser in der Mainmitte abwärts folgend bis ca. 300 m unterhalb Main-km 111
von dort in nordöstlicher Richtung – die Staatsstraße 2309 querend – bis zum Schnittpunkt mit der Kreisstraße MIL 27
weiter in nördlicher Richtung entlang dem Waldrand des „Bilz“ und am Unterhang des „Sandbuckel“
dann in westlicher, nördlicher und wieder westlicher Richtung entlang dem Waldrand des „Sandbuckel“ bis zum Schnittpunkt mit der Staatsstraße 2309
in nördlicher Richtung entlang dieser Staatstraße bis zur Einmündung des Flurweges ins Wittersbachtal
weiter ca. 300 m in östlicher Richtung entlang dieses Flurweges
in nordöstlicher Richtung entlang dem Waldrand des Forstwaldes bis zum Schnittpunkt mit der ehemaligen Bahntrasse Elsenfeld – Eschau
entlang dieser Trasse in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Hochspannungsleitung
entlang dieser Leitung in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Kreisstraße MIL 25
weiter entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis ca. 250 m östlich der Einmündung des Flurweges nach Kleinwallstadt
in nördlicher Richtung, zuerst parallel zu diesem Flurweg, dann weiter – die Kreisstraße MIL 26 kreuzend – bis zum „Buschgraben“
entlang diesem Graben in nordwestlicher Richtung bis ca. 800 m nördlich des Bahnhofes von Kleinwallstadt
dort in westlicher Richtung abknickend bis zur Mainmitte
weiter mainabwärts bis ca. 450 m oberhalb von Main-km 88
dort in östlicher Richtung abknickend am nördlichen Rand des Hemsbachtales entlang bis ca. 600 m nordwestlich der alten Kirche von Schweinheim/Stadt Aschaffenburg
weiter in südöstlicher Richtung bis ca. 700 m südlich der Kirche des genannten Ortsteiles
dann in nordöstlicher Richtung, den Fußberg westlich umfahrend, bis zum Schnittpunkt mit der Kreisstraße AB 11
weiter in nordöstlicher Richtung entlang dieser Straße bis zum Schnittpunkt mit der Bundesstraße 8, dann entlang der westlichen Hangfüße des Wendel-, Büchel- und Godelsberges bis zum Schnittpunkt mit der Kreisstraße AB 22
entlang des östlichen Randes des Fasanerieparkes bis zu dessen nördlicher Ecke
in nordöstlicher Richtung abknickend am nördlichen Fuß des Kugelberges, der „Kaupe“ und des Schafberges entlang bis zum Schnittpunkt mit der Bahntrasse Aschaffenburg – Würzburg weiter über die Anschlußstelle Hösbach der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg zum Schnittpunkt mit der Bundesstraße 26
entlang dieser Straße in östlicher Richtung bis zur Einmündung der Staatsstraße 2307
weiter ca. 600 m in nördlicher Richtung entlang dieser Straße
in westlicher Richtung abknickend entlang des Attigbergfußes und bis zur Verbindungsstraße zwischen Kreisstraße AB 10 und Staatsstraße 2307
an genannter Verbindungsstraße ca. 200 m nach Süden, diese westlich überquerend bis zur Kreisstraße AB 10
an dieser nach Norden bis zur Ziegelei Hösbach nach Süden knickend und im Abstand von ca. 100 m parallel zur Kreisstraße AB 10 – das Afferbachtal und die „Teufelsdelle“ querend – bis zum Schnittpunkt mit der Ortsverbindungsstraße Goldbach – Unterafferbach
weiter in westlicher Richtung am südlichen Rand des „Steinerts“, des „Englischen Rück“ und des Heegwaldes entlang bis ca. 500 m westlich des Freibades von Goldbach
dort in südöstlicher und anschließend südwestlicher Richtung abknickend über den Geisberg bis zur Ortsverbindungsstraße Goldbach – Aschaffenburg/Damm
weiter entlang dieser Straße in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Bundesautobahn Frankfurt – Nürnberg
auf dieser Trasse in westlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Bahntrasse Aschaffenburg – Frankfurt
weiter ca. 400 m entlang dieser Bahntrasse in nordwestlicher Richtung
dann nach Nordosten abknickend bis ca. 100 m südlich des dem Strietwald vorgelagerten Wäldchens
dann nach Nordwesten knickend und den Steinbach ca. 450 m östlich der Bahntrasse Aschaffenburg – Frankfurt kreuzend
dann in nördlicher Richtung bis zum südlichen Waldrand des „Kalbsbuckel“ und entlang diesem Waldrand bis zum Waldvorsprung und von diesem in nordwestlicher Richtung auf die Bahntrasse Aschaffenburg – Frankfurt führend
entlang dieser Trasse in nordwestlicher Richtung bis zum Waldrand des „Lindig“
die Bahntrasse kreuzend und in nordwestlicher Richtung bis zur Erschließungsstraße zur Waldstadtsiedlung und an dieser Erschließungsstraße nach Südwesten bis zum Schnittpunkt mit der Bundesstraße 8
entlang der genannten Bundesstraße in nordwestlicher Richtung bis zur Gemarkungsgrenze westlich des „Katzenbuckel“, entlang dieser Gemarkungsgrenze in nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Ortsverbindungsstraße Kleinostheim – Hörstein
dort überspringend auf die westlich vorbeiführende Hochspannungsleitung und weiter entlang dieser Hochspannungsleitung in nördlicher und nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Staatsstraße 2305 (alt) westlich der Alzenauer Ziegelei
dann entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Einmündung der Staatsstraße 3202 und entlang dieser Straße bis zur Einmündung des Zufahrtsweges nach Schloß Maisenhausen
weiter entlang dieses Zufahrtsweges über das Schloß hinaus bis zum Flurweg im „Hühnergraben“
in östlicher Richtung ca. 500 m entlang dieses Flurweges
in nördlicher Richtung abknickend bis zum Schnittpunkt mit der Staatsstraße 3339
entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Landesgrenze, dem Ausgangspunkt, zurück.