Inhalt

NHGV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 21.01.2000
§ 9
Dienstsiegel der Bezirke
1Bezirkssiegel tragen im oberen Halbbogen die Umschrift „Bayern“, im unteren Halbbogen die Umschrift „Bezirk ...“. 2Bezirke mit eigenem Wappen führen dieses ohne Beiwerk in ihrem Dienstsiegel. 3Bezirkssiegel haben einen Durchmesser von 35 mm.