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MfG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 20.12.2007
Art. 10
Existenzgründung und Unternehmensnachfolge
(1) 1Existenzgründungen können durch Beratung vor und während der Gründungsphase unterstützt werden. 2Hilfe kann auch gewährt werden durch
1.
kommunale und technologieorientierte Gründerzentren und
2.
Informationsbereitstellung über elektronische Medien.
(2) Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge können unterstützt werden.